Rechtsanwälte Lange-Ronneberg & Papadhopulos
Rechtsanwälte Lange-Ronneberg & Papadhopulos

Informationen zur Beratungshilfe

Wann habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?


Sobald ein rechtliches Problem besteht, haben Sie einen Anspruch auf einen Beratungshilfe.


Keine Beratungshilfe wird nur bei Kindergeldsachen oder der außergerichtlichen Vertretung bei Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen gewährt.

 

Wer erhält einen Beratungshilfeschein?


Einen Beratungshilfeschein erhält jeder, der sich keinen Rechtsbeistand leisten kann. Entscheidend ist dabei die finanzielle Situation des Antragsstellers. Dabei kommt es allein darauf an, wie viel Geld Ihnen pro Monat zur Verfügung steht.


Wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ("Hartz IV"), erhalten Sie selbstverständlich einen Beratungshilfeschein. Ihre finanzielle Bedürftigkeit ist schon alleine durch diese soziale Unterstützungsleistung belegt. 

 

Wo erhalte ich den Beratungshilfeschein?


Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.


Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist Ihr Wohnort entscheidend.


Beim Amtsgericht müssen Sie die Rechtsantragsstelle aufsuchen.

 

 

Muss ich beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen?

 

Nein. Der Rechtsanwalt kann für Sie auch Beratungshilfe beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.



Welche Unterlagen muss ich mitnehmen?

 

Folgende Unterlagen sollten Sie mitnehmen:

 

  • Personalausweis (statt des Personalausweises kann auch der Reisepass mitgebracht werden, dann ist jedoch zusätzlich die Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt bzw. vom Bürgeramt notwendig, um zu überprüfen, ob Sie tatsächlich in der Stadt bzw. in dem Bezirk wohnen, in der/dem das Amtsgericht seinen Sitz hat)

 

  • Einkommensnachweise (Hartz IV-Bescheid, Rentenbescheid, Verdienstnachweis wie beispielsweise Lohnabrechnung, Lohnbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid, BaföG-Bescheid)

 

  • Nachweise über Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen (Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Stromabrechnung, Ratenzahlungsvereinbarungen, Kinderbetreuungskosten etc.)

 

  • Kontoauszüge (der letzten drei Monate)

 

  • Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem.

( Mahnungen, Kündigung, Inkassobescheid etc.)





Haben Sie einen vom Rechtspfleger unterschriebenen Beratungshilfeschein erhalten, können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.

Rufen Sie uns an unter +49 30 54596578 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

 

Rechtsanwälte

Lange-Ronneberg &

Papadhopulos


Presselstr. 7
12167 Berlin-Steglitz

 

Telefon

+49 30 54 59 65 78

 

Telefax

+49 30 54 59 65 79

 

E-Mail

info@kanzlei-laropa.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwälte Lange-Ronneberg & Papadhopulos

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.