Informationen zur Beratungshilfe
Wann habe ich einen Anspruch auf Beratungshilfe?
Sobald ein rechtliches Problem besteht, haben Sie einen Anspruch auf einen Beratungshilfe.
Keine Beratungshilfe wird nur bei Kindergeldsachen oder der außergerichtlichen Vertretung bei Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen gewährt.
Wer erhält einen Beratungshilfeschein?
Einen Beratungshilfeschein erhält jeder, der sich keinen Rechtsbeistand leisten kann. Entscheidend ist dabei die finanzielle Situation des Antragsstellers. Dabei kommt es allein darauf an, wie viel Geld Ihnen pro Monat zur Verfügung steht.
Wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ("Hartz IV"), erhalten Sie selbstverständlich einen Beratungshilfeschein. Ihre finanzielle Bedürftigkeit ist schon alleine durch diese soziale Unterstützungsleistung belegt.
Wo erhalte ich den Beratungshilfeschein?
Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist Ihr Wohnort entscheidend.
Beim Amtsgericht müssen Sie die Rechtsantragsstelle aufsuchen.
Muss ich beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen?
Nein. Der Rechtsanwalt kann für Sie auch Beratungshilfe beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Welche Unterlagen muss ich mitnehmen?
Folgende Unterlagen sollten Sie mitnehmen:
( Mahnungen, Kündigung, Inkassobescheid etc.)
Haben Sie einen vom Rechtspfleger unterschriebenen Beratungshilfeschein erhalten, können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.
Rufen Sie uns an unter +49 30 54596578 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.